Ticket-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
für die Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland 2027 (BUKO 2027), 16.–19. September 2027, Fulda
Veranstalter: BUKO Fulda e.V. · Stand: September 2026
§ 1 Veranstalter, Verhältnis der Beteiligten, Geltungsbereich
(1) Die Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland 2027 („BUKO 2027“ oder „Veranstaltung“) findet vom 16. bis 19. September 2027 in Fulda statt. Veranstalter ist der BUKO Fulda e.V., c/o Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Fulda unter VR 2873, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“). Kontakt: info@buko27.de.
(2) Die Bundeskonferenz ist die jährliche Hauptkonferenz des Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. („WJD“). WJD ist Namensgeber der Veranstaltung und hat deren Durchführung in Auftrag gegeben. Ausgerichtet wird die BUKO 2027 von den Wirtschaftsjunioren Fulda e.V. („WJ Fulda“) als gastgebendem Kreis. Die WJ Fulda haben den Veranstalter mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beauftragt. Die organisatorische und wirtschaftliche Durchführung einschließlich des Ticketverkaufs obliegt allein dem Veranstalter.
(3) Verträge über die Teilnahme an der Veranstaltung und über alle sonstigen im Online-Shop angebotenen Leistungen des Veranstalters kommen ausschließlich zwischen dem Besteller und dem Veranstalter zustande; Beherbergungsverträge werden nach § 6 nur vermittelt und kommen ausschließlich mit dem jeweiligen Hotel zustande. WJD und WJ Fulda werden nicht Vertragspartei; sie übernehmen gegenüber Bestellern und Teilnehmern keine vertraglichen Leistungs-, Erstattungs- oder Haftungspflichten. Der Veranstalter handelt im eigenen Namen und ist nicht berechtigt, WJD oder WJ Fulda rechtsgeschäftlich zu verpflichten. Die satzungsmäßigen Rechte und Zuständigkeiten des WJD, insbesondere für die Delegiertenversammlung (§ 4 Abs. 3), bleiben unberührt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die über den Online-Shop unter www.buko27.de oder einen dort verlinkten Ticketshop geschlossen werden, sowie für die Vermittlung von Übernachtungen nach § 6. Wird der Shop technisch durch einen Dienstleister (z. B. eine Ticketing-Plattform) betrieben oder erfolgt die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe), werden diese hinsichtlich der Veranstaltung nicht Vertragspartner des Bestellers; ihre Nutzungsbedingungen gelten nur für die Nutzung ihrer eigenen Dienste.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gelten der WJD-Verhaltenskodex (§ 11, Anlage 1), die Datenschutzhinweise (Anlage 2), die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichte Leistungsbeschreibung sowie die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten.
(6) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit diese AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterscheiden, gilt die jeweils bezeichnete Regelung.
§ 2 Teilnahmeberechtigung, Besteller und Teilnehmer
(1) Die Veranstaltung steht Mitgliedern der Wirtschaftsjunioren und Nichtmitgliedern gleichermaßen offen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen; Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt, auch nicht in Begleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass und während der Veranstaltung die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
(2) „Besteller“ ist, wer die Bestellung im Online-Shop abgibt; „Teilnehmer“ ist die im Ticket namentlich benannte Person. Besteller und Teilnehmer können personenverschieden sein, insbesondere wenn ein Unternehmen oder ein Kreis Tickets für Dritte erwirbt. Vertragspartner des Veranstalters und Schuldner des Entgelts ist allein der Besteller.
(3) Bestellt der Besteller für Dritte, versichert er, hierzu berechtigt zu sein, und verpflichtet sich, jeden Teilnehmer vor der Veranstaltung über diese AGB, den WJD-Verhaltenskodex und die Datenschutzhinweise zu informieren. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer die für ihn geltenden Regelungen dieser AGB, insbesondere die §§ 10 bis 13, 15 und 16, als Bedingungen des Zutritts anerkennt; mit der Entgegennahme seines Namensschildes (Badge) oder dem Betreten der Veranstaltungsstätten erklärt er diese Anerkennung.
(4) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Veranstalter kann Bestellungen insbesondere ablehnen, wenn das Kontingent erschöpft ist oder ein Ausschlussgrund nach § 12 Abs. 6 oder § 13 Abs. 3 vorliegt. Eine Benachteiligung aus den in § 1 AGG genannten Gründen findet nicht statt. Der Veranstalter kann Bestellungen insbesondere auch dann ablehnen, wenn ein Besteller nachweislich in erheblicher Weise gegen den WJD-Verhaltenskodex verstoßen hat.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die Darstellung der Tickets und sonstigen Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Besteller wählt die gewünschten Leistungen aus, gibt die abgefragten Daten des Bestellers und jedes Teilnehmers ein und kann seine Eingaben vor Abschluss des Bestellvorgangs in einer Übersicht prüfen und berichtigen. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer gleichbedeutenden, eindeutig beschrifteten Schaltfläche) gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(3) Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich per E-Mail bestätigt (Eingangsbestätigung); diese stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung durch gesonderte E-Mail (Buchungsbestätigung) oder durch Übersendung des Tickets annimmt. Nimmt der Veranstalter die Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Besteller an seine Bestellung nicht mehr gebunden; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Der Vertragstext wird vom Veranstalter gespeichert. Die Bestelldaten und diese AGB werden dem Besteller mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Die AGB können zudem jederzeit unter [www.buko27.de/agb] abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(6) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die angegebenen E-Mail-Adressen zutreffend sind und Nachrichten des Veranstalters dort empfangen werden können; er leitet veranstaltungsbezogene Informationen unverzüglich an die von ihm benannten Teilnehmer weiter.
§ 4 Leistungen des Veranstalters (offizielle Programmpunkte)
(1) Das Ticket berechtigt den darin benannten Teilnehmer für die gesamte Dauer der Veranstaltung (Donnerstag, 16. September, bis Sonntag, 19. September 2027) zur Teilnahme an den folgenden offiziellen Programmpunkten des WJD („offizielle Programmpunkte“), die – zusammen mit den Leistungen nach Absatz 2 – die vertraglich geschuldete Hauptleistung bilden:
- a) Konferenzeröffnung;
- b) Delegiertenversammlung des WJD nach Maßgabe von Absatz 3;
- c) Caucus;
- d) Verleihung der Bundespreise;
- e) Gala-Abend;
- f) Verpflegung und Getränke im Umfang der Leistungsbeschreibung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang der einzelnen Ticketkategorien (First Bird, Early Bird, Regular, VIP) ergibt sich abschließend aus der im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Die dort für das VIP-Ticket ausgewiesenen zusätzlichen Leistungen sind ebenfalls geschuldete Leistungen.
(3) Die Delegiertenversammlung ist ein Organ des WJD. Zutritt, Akkreditierung, Rede-, Antrags- und Stimmrechte, Tagesordnung, Ablauf, Versammlungsleitung und Öffentlichkeit richten sich ausschließlich nach der Satzung und den Ordnungen des WJD sowie den Entscheidungen seiner zuständigen Organe. Das Ticket vermittelt kein Stimm- oder sonstiges Mitwirkungsrecht; die Stimmberechtigung setzt eine ordnungsgemäße Benennung als Delegierter nach den Regeln des WJD voraus. Nicht stimmberechtigte Teilnehmer nehmen als Gäste teil, soweit und solange die Versammlung für Gäste geöffnet ist. Beschränkungen der Gästeteilnahme durch die zuständigen Organe des WJD stellen keine Leistungsstörung dar. Entsprechendes gilt für den Caucus und sonstige Programmpunkte, soweit sie von Organen des WJD geleitet werden.
(4) Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Redner, Moderatoren, Ehrengäste, Preisträger, Künstler oder Dienstleister, auf bestimmte Uhrzeiten, Menüs oder Sitzplätze oder auf eine bestimmte Sitzordnung (insbesondere beim Gala-Abend) besteht nicht. Die Sitzordnung legt der Veranstalter nach eigenem Ermessen fest.
(5) Die Veranstaltungsstätten in Fulda und Umgebung bestimmt der Veranstalter; sie werden rechtzeitig auf www.buko27.de oder in der Veranstaltungs-App bekannt gegeben.
(6) Anreise, Abreise, Übernachtung, Transfers und persönliche Ausgaben sind nicht Bestandteil des Tickets, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Ticketleistung ausgewiesen sind.
§ 5 Rahmenprogramm und freiwillige Zusatzleistungen
(1) Über die offiziellen Programmpunkte hinaus beabsichtigt der Veranstalter, ein Rahmenprogramm anzubieten, etwa Empfänge, Get-together-, Party- und Networking-Formate, Workshops, Fachforen, Ausstellungen, Stadtführungen, Besichtigungen, Sport- und Freizeitangebote, Shuttle-Verkehre sowie digitale Angebote wie eine Veranstaltungs-App („Rahmenprogramm“).
(2) Das Rahmenprogramm ist eine freiwillige, zusätzliche und unentgeltliche Leistung des Veranstalters. Es ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und nicht in die Kalkulation des Ticketpreises eingeflossen, der allein die Leistungen nach § 4 abgilt. Ein Anspruch darauf, dass das Rahmenprogramm oder einzelne seiner Bestandteile stattfinden, auf einen bestimmten Inhalt, Umfang, Ort oder Zeitpunkt oder auf Teilnahme – insbesondere bei begrenzter Kapazität – besteht nicht.
(3) Der Veranstalter kann das Rahmenprogramm jederzeit, auch kurzfristig und ohne Angabe von Gründen, ändern, einschränken, verlegen oder ganz oder teilweise absagen. Hieraus erwachsen dem Besteller oder Teilnehmer keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung, Ersatzleistung oder Schadensersatz.
(4) Die Teilnahme am Rahmenprogramm erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe von § 14 Abs. 5.
(5) Werden einzelne Zusatzleistungen im Online-Shop ausdrücklich gegen gesondertes Entgelt angeboten, sind diese nach Maßgabe ihrer Leistungsbeschreibung vertraglich geschuldet; im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
§ 6 Vermittlung von Übernachtungen, Leistungen Dritter
(1) Im Online-Shop kann der Besteller Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben („Hotel“) auswählen. Dies betrifft vor allem die Übernachtung im Konferenzzentrum „Hotel Esperanto Fulda“. Insoweit wird der Veranstalter ausschließlich als Vermittler tätig: Er leitet die Buchungsanfrage des Bestellers mit den hierfür erforderlichen Daten an das Hotel weiter. Die Vermittlung ist für den Besteller unentgeltlich.
(2) Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Hotel zustande, und zwar mit der Buchungsbestätigung des Hotels. Der Veranstalter wird nicht Vertragspartei und schuldet keine Beherbergungsleistungen. Für den Beherbergungsvertrag gelten allein die Bedingungen des Hotels, insbesondere zu Preisen, Zahlung, Stornierung, Nichtanreise (No-Show) und Umbuchung auf einen anderen Gast.
(3) Die Rechnungsstellung und Zahlung für Übernachtungen erfolgen ausschließlich unmittelbar zwischen Hotel und Gast. Der Veranstalter nimmt Zahlungen für Übernachtungen allenfalls zur Weiterleitung an das Hotel entgegen und bildet keinen Gesamtpreis aus Ticket und Übernachtung. Ticket und Übernachtung sind rechtlich selbständige Leistungen; Wirksamkeit, Durchführung und Beendigung des einen Vertrags sind vom anderen unabhängig. Der Veranstalter bietet keine Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB an.
(4) Die Angaben zu Hotels, Zimmerkategorien und Preisen im Online-Shop beruhen auf Informationen der Hotels. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder Zimmerkategorie besteht nicht; Kontingente sind begrenzt. Der Veranstalter haftet nur für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Weiterleitung der Buchungsanfrage, nicht für die Leistungen des Hotels; § 14 Abs. 5 gilt.
(5) Leistungen Dritter – unter anderem von Hotels, Verkehrsunternehmen, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Ausstellern und Sponsoren – sind keine Leistungen des Veranstalters. Der Veranstalter haftet hierfür nicht, es sei denn, ihm fällt ein eigenes Verschulden zur Last; § 14 gilt.
§ 7 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Rechnung
(1) Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jedes Ticket gilt für die gesamte Veranstaltung von Donnerstag bis Sonntag. Es werden folgende Ticketkategorien angeboten:
- – First Bird: EUR 420,00
- – Early Bird: EUR 450,00
- – Regular: EUR 480,00
- – Supporter: EUR 990,00
(2) Die Preisstufen First Bird und Early Bird gelten nur bis zu dem im Online-Shop angegebenen Zeitpunkt oder bis zur Erschöpfung des jeweiligen Kontingents, je nachdem, was früher eintritt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Preisstufe besteht nicht; eine nachträgliche Anpassung an günstigere Preise oder Aktionen ist ausgeschlossen.
(3) Das Entgelt ist mit Vertragsschluss sofort und ohne Abzug in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsarten, bei denen die Zahlung bereits mit Abschluss des Bestellvorgangs autorisiert wird, erfolgt die Belastung zu diesem Zeitpunkt.
(4) Die Zahlung erfolgt über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten, die über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt werden; ergänzend gelten dessen Bedingungen.
(5) Tickets werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt oder freigeschaltet. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, kann der Veranstalter nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und das Ticket anderweitig vergeben; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Wird eine Zahlung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen rückbelastet oder nicht eingelöst (z. B. Rücklastschrift oder unberechtigte Rückbuchung/Chargeback), hat der Besteller die dadurch entstehenden Bankgebühren und Kosten zu tragen; der Veranstalter kann das Ticket bis zum vollständigen Ausgleich sperren.
(7) Der Veranstalter stellt Rechnungen ausschließlich über Tickets und etwaige gesondert entgeltliche Zusatzleistungen aus; Übernachtungen rechnet das Hotel unmittelbar gegenüber dem Gast ab (§ 6). Rechnungen werden elektronisch übermittelt, gegenüber Unternehmern im jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Format. Auf Wunsch wird die Rechnung auf ein bei der Bestellung angegebenes Unternehmen ausgestellt; nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers sind nur möglich, soweit steuerrechtlich zulässig.
(8) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Widerrufsrecht, keine Stornierung, Ersatzteilnehmer, Weiterveräußerung
(1) Ist der Besteller Verbraucher, steht ihm bei Verträgen über Tickets ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in § 8a zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu. Für nach § 6 vermittelte Beherbergungsverträge gelten ausschließlich die Regelungen des Hotels.
(2) Im Übrigen ist jeder Vertrag für beide Seiten verbindlich. Unbeschadet des Widerrufsrechts nach Absatz 1 ist eine Stornierung, Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ausgeschlossen. Nimmt der Teilnehmer – gleich aus welchem Grund, etwa wegen Krankheit, beruflicher Verhinderung, Reiseproblemen, Streiks, Witterung, Einreise- oder Quarantänebeschränkungen oder sonstiger in seiner Person oder Sphäre liegender Umstände – ganz oder teilweise nicht an der Veranstaltung teil, bleibt der Besteller zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet; eine Erstattung erfolgt nicht. Der Abschluss einer Ticket- oder Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
(4) Der Besteller kann nach vollständiger Zahlung verlangen, dass anstelle des benannten Teilnehmers eine andere Person teilnimmt („Ersatzteilnehmer“). Die Umschreibung ist kostenfrei. Sie ist in Textform – per E-Mail an info@buko27.de oder über die im Online-Shop hierfür vorgesehene Funktion – unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse des Ersatzteilnehmers zu beantragen und soll spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Danach ist eine Umschreibung weiterhin möglich, soweit ihr keine organisatorischen Gründe (insbesondere Namensschilder, Sitzordnung, Sicherheitsvorgaben) entgegenstehen. Es wird allerdings um Verständnis gebeten, dass bei einer späteren Umschreibung bestimmte solche organisatorischen Details die neue teilnehmende Person möglicherweise nicht mehr zutreffend dem Namen nach erfasst sein könnte.
(5) Der Veranstalter kann einem Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, ein Ausschlussgrund nach § 12 Abs. 6 oder § 13 Abs. 3 vorliegt oder sonst ein wichtiger Grund besteht. Der Ersatzteilnehmer tritt hinsichtlich der Teilnahmebedingungen an die Stelle des bisherigen Teilnehmers; Vertragspartner und Rechnungsempfänger bleibt der Besteller. Ein etwaiger Ausgleich zwischen Besteller und Ersatzteilnehmer ist allein deren Sache.
(6) Personalisierte Tickets dürfen ausschließlich nach Absatz 4 übertragen werden. Jede sonstige Weitergabe, insbesondere der gewerbliche Weiterverkauf, der Verkauf zu einem höheren als dem ursprünglichen Preis, das Anbieten auf Zweitmarkt-, Auktions- oder Kleinanzeigenplattformen sowie die Verwendung zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Verlosungszwecken ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform, ist untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die ein Ticket unter Verstoß hiergegen erlangt haben, den Zutritt zu verweigern.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BUKO Fulda e.V., c/o Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, Telefon: 0661 2840, E-Mail: info@buko27.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- – An BUKO Fulda e.V., c/o Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, E-Mail: info@buko27.de:
- – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- – Name des/der Verbraucher(s)
- – Anschrift des/der Verbraucher(s)
- – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- – Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 9 Programmänderungen, Verlegung, höhere Gewalt, Absage
(1) Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms, insbesondere von Zeiten, Reihenfolge, Dauer, Inhalten, Rednern, Moderatoren, Künstlern, Veranstaltungsstätten in Fulda und Umgebung, Catering sowie der Durchführungsform einzelner Programmpunkte vor. Änderungen berechtigen nicht zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Erstattung.
(2) Muss die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, auf einen anderen Termin oder an einen anderen Ort verlegt werden, behält das Ticket für den neuen Termin bzw. Ort seine Gültigkeit. Ist dem Besteller die Teilnahme zu dem neuen Termin oder Ort nicht zumutbar, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Verlegung vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall wird das Entgelt erstattet.
(3) Ist die Durchführung in der vorgesehenen Form aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung mit Kapazitäts-, Zugangs- oder Hygienebeschränkungen, in geänderter Form oder ganz oder teilweise hybrid oder digital durchzuführen.
(4) Höhere Gewalt sind alle Ereignisse und Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Folgen auch mit zumutbarem Aufwand nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen insbesondere:
- a) Naturereignisse und Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Hitzewellen, Waldbrände und Erdbeben;
- b) Epidemien, Pandemien und sonstige Infektionsgeschehen sowie hierauf beruhende Maßnahmen;
- c) behördliche oder gerichtliche Verbote, Anordnungen, Auflagen und Empfehlungen, einschließlich Versammlungs-, Kapazitäts-, Hygiene- und Sicherheitsvorgaben sowie der Versagung oder des Widerrufs von Genehmigungen, soweit der Veranstalter sie nicht zu vertreten hat;
- d) Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg, Terroranschläge, konkrete Terror- oder Anschlagswarnungen, Unruhen, Aufruhr und Sabotage;
- e) Sicherheitsbedenken oder Anordnungen von Polizei, Ordnungs- oder Sicherheitsbehörden, die eine sichere Durchführung nicht zulassen;
- f) Brand, Explosion, Einsturz oder sonstige Beschädigung, Sperrung oder Unbenutzbarkeit einer Veranstaltungsstätte, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat;
- g) Streiks, Arbeitskämpfe und Aussperrungen, auch bei Dritten wie Verkehrsunternehmen, Flughäfen oder wesentlichen Dienstleistern;
- h) großflächige Ausfälle der öffentlichen Infrastruktur oder Versorgung, insbesondere von Strom, Wasser, Telekommunikation, Internet und öffentlichem Verkehr;
- i) Cyberangriffe, Schadsoftware und Ausfälle von IT-Systemen Dritter, soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen eintreten;
- j) Staatstrauer sowie vergleichbare Ereignisse, die eine Durchführung unzumutbar machen;
- k) der Ausfall wesentlicher Leistungsträger aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, sofern ein Ersatz nicht mit zumutbarem Aufwand beschafft werden kann.
(5) Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt insgesamt nicht statt, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Einem Besteller, der Verbraucher ist, wird das gezahlte Entgelt erstattet. Einem Besteller, der Unternehmer ist, wird das gezahlte Entgelt erstattet, soweit es nicht durch bis zum Zeitpunkt der Absage entstandene, nicht erstattungsfähige Kosten des Veranstalters aufgezehrt ist (Erstattung nach Quote); Ersatzleistungen Dritter (insbesondere von Versicherern) werden angerechnet. Der Veranstalter weist die Berechnung auf Verlangen nach.
(6) Entfällt aufgrund höherer Gewalt nur ein Teil der offiziellen Programmpunkte oder wird die Veranstaltung nach ihrem Beginn abgebrochen, wird das Entgelt im Verhältnis des Werts der entfallenen offiziellen Programmpunkte zum Wert der Gesamtleistung gemindert und insoweit erstattet. Unerhebliche Einschränkungen, insbesondere Verkürzungen, zeitliche oder örtliche Verlegungen innerhalb der Veranstaltung und der Ausfall einzelner Mitwirkender, begründen keinen Erstattungsanspruch.
(7) Erstattungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach der Absage bzw. dem Rücktritt über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen oder von entgangenem Gewinn, bestehen nur nach Maßgabe von § 14.
(8) Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aus anderen als den in Absatz 4 genannten Gründen ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe des § 14.
§ 10 Einlass, Tickets, Hausrecht, Dresscode
(1) Tickets und Namensschilder (Badges) sind personalisiert und gelten nur für den darin benannten Teilnehmer. Der Badge ist während der gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen und auf Verlangen gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Bei Verlust wird nach Prüfung der Identität ein Ersatz-Badge ausgestellt.
(2) Das Hausrecht in den Veranstaltungsstätten übt der Veranstalter aus, soweit es ihm von den Betreibern übertragen ist, im Übrigen der jeweilige Betreiber; in der Delegiertenversammlung übt es die Versammlungsleitung des WJD aus. Den Weisungen des Veranstalters, der von ihm beauftragten Personen (insbesondere Sicherheits-, Einlass- und Awareness-Personal) sowie der Versammlungsleitung ist Folge zu leisten. Die Hausordnungen der Veranstaltungsstätten sind einzuhalten.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Einlass- und Sicherheitskontrollen einschließlich Taschenkontrollen durchzuführen. Nicht mitgeführt werden dürfen insbesondere Waffen und gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände, Betäubungsmittel, Drohnen, Laserpointer sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen, extremistischen oder diskriminierenden Inhalten. Wer eine Kontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
(4) Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt zu einzelnen Räumen oder Programmpunkten bei Erreichen der zulässigen Kapazität vorübergehend beschränkt werden; hieraus entstehen keine Ansprüche.
(5) Für den Gala-Abend ist eine Kleidung nach dem Dresscode Black Tie erwünscht. Im Übrigen ist das Tragen der Kreiskleidung der Wirtschaftsjunioren bzw. angemessener Business-Kleidung erwünscht. Kleidung, Abzeichen oder Accessoires mit Inhalten im Sinne des § 11 Abs. 3 lit. f) sind unzulässig.
(6) Begleitpersonen benötigen ein eigenes Ticket. Teilnehmer mit Bedarf an Barrierefreiheit oder Unterstützung werden gebeten, dies dem Veranstalter möglichst frühzeitig mitzuteilen; der Veranstalter bemüht sich, angemessene Vorkehrungen zu treffen.
§ 11 Werte, WJD-Verhaltenskodex und Awareness
(1) Die BUKO 2027 soll ein Ort sein, an dem sich alle Teilnehmer, Gäste, Mitwirkenden, Helfer und Dienstleister sicher, respektiert und willkommen fühlen. Veranstalter, WJD und WJ Fulda bekennen sich zur Würde jedes Menschen (Art. 1 GG), zur Gleichheit aller Menschen und zum Verbot von Benachteiligungen (Art. 3 GG, AGG), zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zu Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz, Fairness und Integrität. Diese Werte sind Grundlage und Geschäftsgrundlage jeder Teilnahme.
(2) Für alle Teilnehmer – Mitglieder wie Nichtmitglieder – gilt der Verhaltenskodex von WJD in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (derzeit: Beschluss der Delegiertenversammlung vom 21. September 2024; Anlage 1) als verbindliche Verhaltensregel. Er gilt während der gesamten Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms, organisierter Transfers, der Veranstaltungs-App und aller veranstaltungsbezogenen digitalen Kanäle sowie bei sonstigen Zusammenkünften, bei denen Teilnehmer als solche auftreten. Verbandsrechtliche Sanktionen nach dem Verhaltenskodex (Verwarnung, Suspendierung, Abberufung, Verbandsausschluss) bleiben den zuständigen Organen der Wirtschaftsjunioren vorbehalten und betreffen nur Mitglieder; die vertraglichen Rechte des Veranstalters nach § 12 bestehen unabhängig davon.
(3) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere,
- a) allen Menschen mit Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung zu begegnen und einen offenen, konstruktiven und fairen Umgang zu pflegen;
- b) jede Form der Diskriminierung, Herabwürdigung oder Ausgrenzung zu unterlassen, insbesondere wegen der ethnischen Herkunft, rassistischer Zuschreibungen, der Hautfarbe, der Nationalität, der Sprache, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität oder des geschlechtlichen Ausdrucks, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Alters, der sozialen Herkunft, des Aussehens, des Familienstands, der Elternschaft oder politischer Anschauungen im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;
- c) sexualisierte Belästigung und Gewalt in jeder Form zu unterlassen, insbesondere unerwünschte Berührungen, Annäherungen, Bemerkungen, Witze, Gesten, Blicke, Nachrichten oder Bilder sexuellen Inhalts, das Hinwegsetzen über ein „Nein“ oder erkennbares Desinteresse sowie das Ausnutzen von Abhängigkeiten, Machtpositionen oder eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit (z. B. infolge von Alkoholkonsum); maßgeblich ist stets die Einvernehmlichkeit;
- d) Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterung, Mobbing, Bloßstellung, Nachstellung (Stalking) und die unbefugte Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter (Doxing) zu unterlassen;
- e) jede Form körperlicher Gewalt sowie deren Androhung zu unterlassen;
- f) keine verfassungsfeindlichen, extremistischen, rassistischen, antisemitischen, antimuslimischen, queer- oder frauenfeindlichen, menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Äußerungen, Parolen, Symbole, Codes, Gesten, Kleidungsstücke oder Inhalte zu verwenden, zu verbreiten oder zur Schau zu stellen, insbesondere keine Kennzeichen im Sinne der §§ 86, 86a StGB und keine Inhalte im Sinne des § 130 StGB, und nicht werbend für Parteien, Vereinigungen oder Organisationen einzutreten, die verboten oder durch ein Gericht für verfassungswidrig erklärt sind;
- g) die Persönlichkeitsrechte anderer zu achten, insbesondere keine Bild- oder Tonaufnahmen gegen den erkennbaren Willen der Betroffenen oder in Situationen anzufertigen oder zu verbreiten, die diese bloßstellen (vgl. § 16 Abs. 5);
- h) mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen und keine illegalen Betäubungsmittel mitzuführen, zu konsumieren oder weiterzugeben;
- i) Helfern, Mitwirkenden, Personal und Dienstleistern mit demselben Respekt zu begegnen wie anderen Teilnehmern und deren Weisungen zu befolgen;
- j) ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform keine Werbung, Akquise, Verteilung von Materialien, Sammlungen, Kundgebungen oder parteipolitischen Aktivitäten durchzuführen; die Veranstaltung ist parteipolitisch neutral;
- k) die vorstehenden Grundsätze auch in der Veranstaltungs-App, in Chats, Messenger-Gruppen und sozialen Netzwerken mit Bezug zur Veranstaltung einzuhalten.
(4) Wer Fehlverhalten erlebt oder beobachtet, wird ermutigt, dies zu melden. Während der Veranstaltung steht ein Awareness-Team zur Verfügung (erkennbar an entsprechender Kleidung und Kennzeichnung); zudem ist nach dem Verhaltenskodex eine Person des WJD-Vertrauenskreises vor Ort. Meldungen – auch anonym – sind jederzeit unter https://wjd.de/compliance möglich. Meldungen werden vertraulich behandelt. Awareness-Team und Vertrauenskreis ersetzen weder Sicherheitsdienst noch Sanitätsdienst; in Notfällen ist unverzüglich der Notruf (110/112) bzw. der Sicherheits- oder Sanitätsdienst vor Ort zu verständigen.
(5) Der Veranstalter geht Hinweisen auf Verstöße nach. Dabei achtet er auf den Schutz der Betroffenen, die Vertraulichkeit, die Unschuldsvermutung, die Verhältnismäßigkeit und – soweit die Umstände es zulassen – die Anhörung der betroffenen Person.
§ 12 Maßnahmen bei Verstößen, Ausschluss, Hausverbot
(1) Verstößt ein Teilnehmer gegen § 10, § 11, § 13 oder die jeweilige Hausordnung, kann der Veranstalter je nach Schwere des Verstoßes insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
- a) Ansprache, Ermahnung oder Aufforderung zur Unterlassung;
- b) Abmahnung;
- c) Ausschluss von einzelnen Programmpunkten oder Bereichen;
- d) Entzug des Badges und Verweis aus einer Veranstaltungsstätte;
- e) Ausschluss von der gesamten weiteren Veranstaltung;
- f) Hausverbot für die gesamte BUKO 2027 einschließlich aller offiziellen Programmpunkte und des Rahmenprogramms.
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen können die Maßnahmen nach Absatz 1 lit. c) bis f) ohne vorherige Abmahnung ergriffen werden. Schwerwiegend sind insbesondere Gewalt oder deren Androhung, sexualisierte Übergriffe und erhebliche Belästigungen, Verstöße gegen § 11 Abs. 3 lit. f), strafbare Handlungen, die Gefährdung anderer Personen sowie die wiederholte oder beharrliche Missachtung von Weisungen.
(3) Über einen Ausschluss nach Absatz 1 lit. e) und ein Hausverbot nach Absatz 1 lit. f) entscheidet ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Veranstalters. In Eilfällen können die vom Veranstalter mit der Ausübung des Hausrechts beauftragten Personen vorläufige Maßnahmen treffen; diese sind unverzüglich durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zu bestätigen oder aufzuheben. Der Veranstalter kann den WJD-Vertrauenskreis beratend hinzuziehen. Die Befugnisse der Versammlungsleitung in der Delegiertenversammlung bleiben unberührt.
(4) Wird ein Teilnehmer wegen eines Verstoßes nach Absatz 1 lit. c) bis f) von der Veranstaltung oder von Teilen davon ausgeschlossen, behält der Veranstalter den Anspruch auf das volle Entgelt; eine Erstattung, Minderung oder Umschreibung auf einen Ersatzteilnehmer erfolgt nicht. Der Veranstalter muss sich lediglich tatsächlich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB). Weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, WJD (insbesondere Bundesvorstand, Vertrauenskreis und General Legal Counsel) sowie den Heimatkreis eines Mitglieds über Vorfälle und ergriffene Maßnahmen zu unterrichten, soweit dies zur Durchführung verbandsrechtlicher Verfahren nach dem Verhaltenskodex erforderlich ist, sowie bei Anhaltspunkten für Straftaten die zuständigen Behörden einzuschalten. Die Datenschutzhinweise (Anlage 2) gelten.
(6) Der Veranstalter kann eine Bestellung ablehnen oder vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Teilnehmer schwerwiegende Verstöße im Sinne des Absatzes 2 ausgehen werden, insbesondere wenn gegen ihn eine Suspendierung oder ein Ausschluss nach dem WJD-Verhaltenskodex oder ein Hausverbot bei einer Veranstaltung der Wirtschaftsjunioren besteht. In diesem Fall wird das gezahlte Entgelt erstattet; der Besteller kann stattdessen einen Ersatzteilnehmer nach § 8 Abs. 4 benennen.
(7) Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Kosten, die dem Veranstalter durch einen schuldhaften Verstoß entstehen, und stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem solchen Verstoß beruhen. Verbandsrechtliche Maßnahmen nach dem Verhaltenskodex und strafrechtliche Schritte bleiben unberührt.
§ 13 Compliance
(1) Die Leistungen des Veranstalters sind marktübliche Konferenzleistungen, die zu einheitlichen, öffentlich ausgewiesenen Preisen angeboten werden. Teilnehmer, die Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, Mandatsträger oder Beschäftigte öffentlicher Unternehmen sind oder internen Compliance-Regeln ihres Arbeitgebers unterliegen, prüfen eigenverantwortlich, ob ihre Teilnahme und die Annahme der Leistungen zulässig ist, und holen erforderliche Genehmigungen ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers ein. Auf Anfrage stellt der Veranstalter eine Bestätigung über Inhalt und Wert der Leistungen aus. Freikarten und Ehrengasteinladungen werden nur nach gesonderter schriftlicher Einladung und nicht mit dem Ziel gewährt, dienstliche oder geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen.
(2) Der Besteller versichert, dass weder er noch ein Teilnehmer noch eine Person, für deren Rechnung er handelt, auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland geführt wird oder im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person steht, und dass die Zahlung nicht aus Mitteln erfolgt, die Sanktionen unterliegen. Er informiert den Veranstalter unverzüglich, sollte sich hieran etwas ändern.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Besteller und Teilnehmer mit den einschlägigen EU-Sanktionslisten abzugleichen. Liegt ein Treffer vor oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung nach Absatz 2, kann der Veranstalter die Bestellung ablehnen, vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund kündigen und den Zutritt verweigern. Zahlungen werden erstattet, soweit dies rechtlich zulässig ist; gesetzlich angeordnete Einfrierungen bleiben unberührt.
(4) Die Veranstaltung dient dem Austausch und der Vernetzung, nicht der Abstimmung von Marktverhalten. Teilnehmer, die im Wettbewerb zueinander stehen, dürfen keine wettbewerblich sensiblen Informationen – insbesondere zu Preisen, Konditionen, Kapazitäten, Kunden, Angeboten oder Strategien – austauschen und keine kartellrechtswidrigen Absprachen treffen.
(5) Teilnehmer dürfen Organmitgliedern, Helfern oder Dienstleistern des Veranstalters keine Vorteile anbieten oder gewähren, um eine bevorzugte Behandlung zu erlangen. Hinweise auf Compliance-Verstöße können – auch anonym – unter https://wjd.de/compliance oder an info@buko27.de gemeldet werden.
§ 14 Haftung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung zudem je Schadensfall der Höhe nach begrenzt, und zwar gegenüber Verbrauchern auf EUR 2.000,00 und gegenüber Unternehmern auf das für das betreffende Ticket gezahlte Entgelt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) Für Schäden im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm (§ 5) sowie für die Vermittlung von Übernachtungen und Leistungen Dritter (§ 6) haftet der Veranstalter – vorbehaltlich Absatz 1 – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6) Eine Verwahrung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Veranstalter nur, soweit eine bewachte Garderobe gegen Ausgabe einer Garderobenmarke angeboten wird. Im Übrigen haftet er für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, Bargeld, Kleidung und elektronischen Geräten, nur nach Absatz 1.
(7) Die Haftung für die Erreichung bestimmter geschäftlicher, beruflicher oder persönlicher Ziele, die ein Teilnehmer mit der Teilnahme verfolgt (z. B. Kontakte, Aufträge, Wahlergebnisse), ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organmitglieder, Vereinsmitglieder, ehrenamtlichen Helfer, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie zugunsten von WJD und WJ Fulda und deren Organmitgliedern, soweit gegen diese Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden. Die §§ 31a, 31b BGB bleiben unberührt.
(9) Ansprüche wegen Mängeln der Leistungen des Veranstalters verjähren – außer in den Fällen des Absatzes 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 15 Pflichten und Haftung der Teilnehmer
(1) Der Besteller ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(2) Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Veranstaltung teil und ist für seine Gesundheit, seine körperliche Eignung für einzelne Programmangebote und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol selbst verantwortlich. Er hat mit Einrichtungen, Ausstattung und Materialien der Veranstaltungsstätten und des Veranstalters pfleglich umzugehen.
(3) Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die er dem Veranstalter, den Betreibern der Veranstaltungsstätten, anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten schuldhaft zufügt. Der Besteller haftet neben dem Teilnehmer nur für eigenes Verschulden, insbesondere bei der Auswahl und Information des Teilnehmers.
§ 16 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter, WJD sowie von ihnen beauftragte Fotografen, Film- und Streamingteams und durch akkreditierte Medienvertreter Foto-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt; einzelne Programmpunkte, insbesondere Konferenzeröffnung, Delegiertenversammlung, Caucus, Verleihung der Bundespreise und Gala-Abend, können live übertragen werden.
(2) Die Aufnahmen dienen der Dokumentation der Veranstaltung, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters, des WJD, der WJ Fulda und der Wirtschaftsjunioren insgesamt, der Berichterstattung gegenüber Partnern und Sponsoren sowie der Bewerbung künftiger Veranstaltungen. Sie können zeitlich und räumlich unbeschränkt veröffentlicht werden, insbesondere auf Websites, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube, TikTok), in Newslettern, Verbandsmedien, Printpublikationen, Präsentationen und Pressemitteilungen.
(3) Teilnehmer können auf den Aufnahmen erkennbar sein. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) unter Berücksichtigung der §§ 22, 23 KUG. Wer auf der Bühne, als Redner, Kandidat, Preisträger, Moderator oder mit einer Wortmeldung auftritt, wird in dieser Rolle aufgenommen und gegebenenfalls übertragen. Individuelle Porträtaufnahmen werden nur mit Zustimmung der betroffenen Person angefertigt.
(4) Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können beim Check-in eine entsprechende Kennzeichnung erhalten; der Veranstalter weist die von ihm beauftragten Fotografen an, gekennzeichnete Personen nicht gezielt aufzunehmen. Der Veröffentlichung einzelner Aufnahmen kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Kontakt: info@buko27.de); bereits gedruckte oder durch Dritte verbreitete Aufnahmen können hiervon ausgenommen sein.
(5) Eigene Aufnahmen der Teilnehmer sind für private, nicht kommerzielle Zwecke unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte Dritter zulässig. Die Aufzeichnung oder Übertragung ganzer Programmpunkte, gewerbliche Aufnahmen sowie Aufnahmen in als vertraulich oder nicht öffentlich gekennzeichneten Sitzungen sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters bzw. der Versammlungsleitung untersagt.
§ 17 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besteller und Teilnehmer nach Maßgabe der Datenschutzhinweise (Anlage 2), die Bestandteil der Bestellbestätigung sind und unter [www.buko27.de/datenschutz] abgerufen werden können. Einwilligungen (z. B. für Newsletter oder die Weitergabe von Kontaktdaten an Sponsoren) werden ausschließlich gesondert und freiwillig eingeholt; der Vertragsschluss hängt von ihnen nicht ab.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Fulda; Erfüllungsort ist in diesen Fällen Fulda. Der Veranstalter bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
(3) Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter bedarf seiner vorherigen Zustimmung in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt. Die Übertragung von Tickets richtet sich ausschließlich nach § 8.
(6) Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Fassung geschlossen werden.
(7) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Anlagen: Anlage 1 – Verhaltenskodex des Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (Fassung gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 21. September 2024; als gesondertes Dokument im Online-Shop abrufbar) · Anlage 2 – Datenschutzhinweise für Besteller und Teilnehmer
Anlage 2
Datenschutzhinweise für Besteller und Teilnehmer der BUKO 2027 (Art. 13, 14 DSGVO)
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der BUKO Fulda e.V., c/o Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, vertreten durch den Vorstand, E-Mail: info@buko27.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
2. Welche Daten wir verarbeiten
- a) Bestell- und Rechnungsdaten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (optional), Unternehmen, Rechnungsanschrift, USt-IdNr., bestellte Leistungen, Preise;
- b) Teilnehmerdaten: Name, E-Mail-Adresse, Ticketkategorie, Zugehörigkeit zu einem Kreis der Wirtschaftsjunioren, Funktion/Amt, Delegiertenstatus, Bestätigung der Volljährigkeit, Umschreibungen auf Ersatzteilnehmer;
- c) Zahlungsdaten: Zahlungsart, Transaktionsnummer und Zahlungsstatus (vollständige Karten- oder Kontodaten verarbeitet ausschließlich der Zahlungsdienstleister);
- d) Übernachtungsdaten bei Vermittlung über den Online-Shop: An- und Abreisedatum, Zimmerkategorie, Hotel, Namen weiterer Gäste, Rechnungsanschrift für das Hotel;
- e) Veranstaltungsdaten: Check-in-Zeitpunkt, Badge-Ausgabe, Zutritt zu Programmpunkten mit Zugangskontrolle;
- f) Kommunikationsdaten: Inhalte Ihrer Anfragen und unserer Korrespondenz;
- g) Foto-, Ton- und Videoaufnahmen nach § 16 der AGB;
- h) Daten zu Vorfällen nach dem Verhaltenskodex und zu Maßnahmen nach § 12 der AGB;
- i) Ergebnisse des Abgleichs mit Sanktionslisten nach § 13 der AGB.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- a) Abschluss und Durchführung des Vertrags, Ticketausstellung, Einlass, Teilnehmerkommunikation und Organisation (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
- b) Buchhaltung und Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 147 AO, § 257 HGB);
- c) Sicherheit der Veranstaltung, Ausübung des Hausrechts, Durchsetzung des Verhaltenskodex, Schutz der Teilnehmer sowie Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO);
- d) Abgleich mit Sanktionslisten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. den einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen; im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO);
- e) Übermittlung an den WJD zur Durchführung der Bundeskonferenz, zur Prüfung von Delegiertenberechtigungen, zur Verbandsstatistik sowie zur Durchführung von Verfahren nach dem Verhaltenskodex (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO; unser berechtigtes Interesse und das des WJD liegen in der ordnungsgemäßen Durchführung der Verbandskonferenz und der Wahrung der Verbandswerte);
- f) Übermittlung an das von Ihnen gewählte Hotel zur Vermittlung der Übernachtung, damit das Hotel den Beherbergungsvertrag mit Ihnen abschließen, durchführen und unmittelbar mit Ihnen abrechnen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
- g) Übermittlung von Kontaktdaten an Sponsoren und Partner ausschließlich auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung oder wenn Sie Ihren Badge an einem Sponsorenstand freiwillig scannen lassen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO);
- h) Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Dokumentation und öffentlichen Darstellung der Veranstaltung und des Verbandslebens);
- i) Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis bzw. Profil in der Veranstaltungs-App sowie Zusendung des Newsletters, jeweils nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
4. Empfänger
- a) Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V., Berlin, als eigenständig Verantwortlicher für die Zwecke nach Ziffer 3 lit. e);
- b) der Heimatkreis eines Mitglieds und der WJD-Vertrauenskreis, ausschließlich im Rahmen von Verfahren nach dem Verhaltenskodex;
- c) Hotels, soweit Sie eine Übernachtung auswählen; diese verarbeiten die Daten als eigenständig Verantwortliche nach ihren eigenen Datenschutzhinweisen;
- d) Sponsoren und Partner nur nach Ziffer 3 lit. g);
- e) Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin (Irland), für die Zahlungsabwicklung, das insoweit teilweise als eigenständig Verantwortlicher handelt, etwa zur Betrugsprävention;
- f) von uns weisungsgebunden eingesetzte Auftragsverarbeiter, insbesondere der Betreiber der Ticketing-Plattform [……..], Hosting- und E-Mail-Dienstleister [………], Anbieter der Veranstaltungs-App [………] sowie Dienstleister für Einlass, Badge-Druck, Sicherheit, Foto- und Videoproduktion und Livestreaming;
- g) Steuerberater und Rechtsanwälte, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie Behörden und Gerichte, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet oder zur Rechtsverfolgung berechtigt sind.
5. Übermittlung in Drittländer
Einzelne Dienstleister (insbesondere Stripe sowie gegebenenfalls Anbieter von Plattform-, App- oder Social-Media-Diensten) verarbeiten Daten auch in Drittländern, insbesondere in den USA. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (für nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifizierte Unternehmen) oder auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
6. Speicherdauer
Wir speichern Vertrags- und Teilnehmerdaten bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag (in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Veranstaltung) und darüber hinaus, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (für Buchungsbelege und Rechnungen derzeit acht Jahre, für Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre). Daten zu Vorfällen und Maßnahmen nach dem Verhaltenskodex speichern wir, solange dies für die Durchsetzung von Hausverboten, verbandsrechtliche Verfahren oder die Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, längstens drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs. Aufnahmen nach § 16 der AGB werden archiviert, solange sie für die Dokumentation der Verbandsgeschichte und die Öffentlichkeitsarbeit benötigt werden. Auf Einwilligung beruhende Daten löschen wir nach Widerruf.
7. Pflicht zur Bereitstellung
Die Angabe der im Bestellprozess als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Ohne diese Daten können wir keine Tickets ausstellen. Alle weiteren Angaben und Einwilligungen sind freiwillig.
8. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere bei der für uns zuständigen Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
WIDERSPRUCHSRECHT: Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeiten – insbesondere bei Foto-, Ton- und Videoaufnahmen –, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Einer Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
9. Automatisierte Entscheidungen, Website
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet durch uns nicht statt; Stripe setzt im Rahmen der Zahlungsabwicklung eigene automatisierte Verfahren zur Betrugsprävention ein. Für die Nutzung der Website www.buko27.de (insbesondere Cookies und Analysewerkzeuge) gilt ergänzend die dort abrufbare Datenschutzerklärung.
Stand: September 2026